Bmf-schreiben Vom 17. Juni 2009

3 min read Sep 17, 2024
Bmf-schreiben Vom 17. Juni 2009

BMF-Schreiben vom 17. Juni 2009

Das BMF-Schreiben vom 17. Juni 2009 (Az. IV C 6 - S 2254/09/0001) befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ansässig ist.

Hintergrund und Zielsetzung

Das Schreiben dient der Klarstellung der steuerlichen Behandlung von Veräußerungsgewinnen im Zusammenhang mit der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie. Diese Richtlinie sieht vor, dass die Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Tochtergesellschaft, die in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat ansässig ist, in dem Staat der Muttergesellschaft nicht besteuert werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Wesentliche Inhalte des Schreibens

Das BMF-Schreiben behandelt insbesondere folgende Punkte:

  • Anwendbarkeit der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie: Die Richtlinie findet Anwendung, wenn die Muttergesellschaft mindestens 10 % der Anteile an der Tochtergesellschaft hält und die Tochtergesellschaft ihre Geschäftsleitung in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat hat.
  • Voraussetzungen für die Nichtbesteuerung des Veräußerungsgewinns: Der Veräußerungsgewinn ist nur dann nicht steuerpflichtig, wenn die Tochtergesellschaft mindestens 12 Monate vor der Veräußerung der Anteile im EU- oder EWR-Mitgliedstaat ansässig war und die Muttergesellschaft die Anteile mindestens 12 Monate gehalten hat.
  • Dokumentationspflichten: Die Muttergesellschaft muss die Voraussetzungen für die Nichtbesteuerung des Veräußerungsgewinns dokumentieren und diese Dokumentation auf Verlangen dem Finanzamt vorlegen.

Bedeutung für die Praxis

Das BMF-Schreiben gibt Unternehmen wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an ausländischen Tochtergesellschaften. Die Anwendung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie kann für Unternehmen, die in der EU oder dem EWR tätig sind, erhebliche steuerliche Vorteile bringen. Es ist jedoch wichtig, die Voraussetzungen für die Nichtbesteuerung des Veräußerungsgewinns genau zu prüfen und die entsprechenden Dokumentationspflichten zu erfüllen.

Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine fachliche Steuerberatung.