Bgh 1 Str 219/17 - Urteil Vom 31. Oktober 2019

4 min read Sep 16, 2024
Bgh 1 Str 219/17 - Urteil Vom 31. Oktober 2019

BGH 1 StR 219/17 - Urteil vom 31. Oktober 2019

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 31. Oktober 2019 im Fall 1 StR 219/17 befasst sich mit der Zulässigkeit von Werbung für Schwangerschaftsabbrüche und hat weitreichende Auswirkungen auf die Debatte um die Meinungsfreiheit und das Recht auf Information in Deutschland.

Sachverhalt

Im konkreten Fall ging es um eine Ärztin, die auf ihrer Website Informationen über Schwangerschaftsabbrüche und die von ihr angebotenen Leistungen veröffentlichte. Diese Information umfasste auch die Angabe von Preisen für den Eingriff. Die Staatsanwaltschaft sah in dieser Werbung einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), da sie die Werbung als unzulässig und irreführend bewertete. Die Ärztin wurde daraufhin angeklagt.

Entscheidung des BGH

Der BGH entschied in seinem Urteil, dass die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Bedingungen zulässig ist.

Wesentliche Punkte der Entscheidung:

  • Informationsrecht: Die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche dient der Informationsvermittlung und trägt zur Autonomie der Frau bei, indem sie ihr die Möglichkeit gibt, sich über die Option des Abbruchs zu informieren und eine informierte Entscheidung zu treffen.
  • Werbung und Gesundheitswesen: Die Werbung im Gesundheitswesen ist grundsätzlich zulässig, solange sie sachlich, wahrheitsgetreu und nicht irreführend ist.
  • Preisangaben: Die Angabe von Preisen für Schwangerschaftsabbrüche ist nicht automatisch irreführend. Die Preisangaben müssen jedoch transparent und verständlich sein, um den Patienten nicht zu täuschen.
  • Gesundheitsrisiken: Die Werbung muss auch auf mögliche Gesundheitsrisiken hinweisen, die mit dem Schwangerschaftsabbruch verbunden sind.

Bedeutung des Urteils

Das Urteil des BGH hat die Debatte um die Meinungsfreiheit und das Recht auf Information in Deutschland neu entfacht. Es stellt klar, dass Frauen das Recht haben, sich umfassend über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, und dass die Werbung für diese Leistungen unter bestimmten Bedingungen zulässig ist.

Das Urteil wird jedoch weiterhin diskutiert und es ist fraglich, inwieweit es sich auf andere Bereiche des Gesundheitswesens auswirken wird.

Kritik am Urteil

Kritiker des Urteils argumentieren, dass die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche die Entscheidung für einen Abbruch fördern und damit zu einem Anstieg der Abtreibungszahlen führen könnte. Sie befürchten zudem, dass die Kommerzialisierung des Gesundheitswesens durch die Zulässigkeit von Werbung verstärkt wird.

Zusammenfassung

Das Urteil des BGH im Fall 1 StR 219/17 hat die Zulässigkeit von Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Bedingungen bestätigt. Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt in Richtung größerer Transparenz und Autonomie für Frauen in Bezug auf Entscheidungen rund um Schwangerschaft und Abtreibung. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Debatte um die Meinungsfreiheit und das Recht auf Information in diesem Bereich weiterhin geführt wird.

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