Beschluss Vom 5. Juli 2018 Az. Vi R 53/17

2 min read Sep 14, 2024
Beschluss Vom 5. Juli 2018 Az. Vi R 53/17

Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli 2018 - Az. VI R 53/17

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli 2018 mit dem Aktenzeichen VI R 53/17 betraf die Verfassungsmässigkeit des § 19 Absatz 1 Satz 1 des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (BayPAG).

Wesentlicher Inhalt des Beschlusses

Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass § 19 Absatz 1 Satz 1 des BayPAG verfassungswidrig ist. Die Vorschrift erlaubte der Polizei, ohne vorherige richterliche Anordnung Personen anlässlich einer Versammlung "vorübergehend festzunehmen". Dies sah das Gericht als einen Verstoss gegen das Grundrecht auf Freiheit der Person (Artikel 104 Absatz 1 GG) an.

Begründung des Bundesverfassungsgerichts

Das Gericht argumentierte, dass die Vorübergehende Festnahme einen erheblichen Eingriff in die Freiheit der Person darstellt. Dieser Eingriff sei nur dann zulässig, wenn dringende Gründe vorliegen. Diese Gründe müssten durch eine richterliche Anordnung gewährleistet werden. Die einfache Ermächtigung der Polizei zur vorübergehenden Festnahme sei nicht ausreichend, um den Schweregrad des Eingriffs zu rechtfertigen.

Folgen des Beschlusses

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts führte zur Aufhebung des § 19 Absatz 1 Satz 1 des BayPAG. Die Bayerische Staatsregierung musste den betreffenden Paragrafen an die verfassungsmässigen Vorgaben anpassen.

Fazit

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli 2018 mit dem Aktenzeichen VI R 53/17 betonte die wichtige Rolle der richterlichen Kontrolle bei Eingriffen in die Freiheit der Person. Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung der Grundrechte und die Notwendigkeit ihres Schutzes durch die Gerichte.