Allgemeine Verwaltungsvorschrift Zum Bundesreisekostengesetz (brkgvwv) Vom 1. Juni 2005

3 min read Sep 01, 2024
Allgemeine Verwaltungsvorschrift Zum Bundesreisekostengesetz (brkgvwv) Vom 1. Juni 2005

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV) vom 1. Juni 2005

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV) vom 1. Juni 2005 regelt die Anwendung des Bundesreisekostengesetzes (BRKG). Sie dient der einheitlichen Anwendung des BRKG in allen Bundesbehörden und ist ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von Dienstreisen.

Inhalt der BRKGVwV

Die BRKGVwV enthält detaillierte Regelungen zu folgenden Themen:

  • Berechtigung zur Dienstreise: Wer darf Dienstreisen antreten? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Reisekosten: Welche Kosten werden erstattet? Wie werden die einzelnen Kostenarten berechnet?
  • Reisemittel: Welche Reisemittel sind zulässig? Welche Vorschriften gelten für die Nutzung von Dienst- und Privatkraftwagen?
  • Reisebeleg: Welche Belege müssen bei der Abrechnung von Reisekosten vorgelegt werden?
  • Abrechnung von Reisekosten: Wie müssen Reisekosten abgerechnet werden? Welche Fristen sind zu beachten?

Anwendungsbereich der BRKGVwV

Die BRKGVwV gilt für alle Bundesbehörden, darunter auch:

  • Bundesministerien
  • Bundesämter
  • Bundesgerichte
  • Bundeswehr
  • Behörden der Länder, soweit sie im Auftrag des Bundes tätig werden

Bedeutung der BRKGVwV

Die BRKGVwV ist ein wichtiges Instrument zur:

  • Sicherstellung der Rechtmäßigkeit von Dienstreisen: Sie stellt sicher, dass Reisekosten nur dann erstattet werden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
  • Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit von Dienstreisen: Sie regelt die zulässigen Reisemittel und Reisekosten und trägt so dazu bei, unnötige Kosten zu vermeiden.
  • Vereinheitlichung der Anwendung des BRKG: Sie sorgt für eine einheitliche Anwendung des BRKG in allen Bundesbehörden.

Änderungen der BRKGVwV

Die BRKGVwV wird regelmäßig angepasst, um die Anwendung des BRKG an aktuelle Entwicklungen anzupassen. So wurde die BRKGVwV zuletzt am 1. April 2022 geändert.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Bundesreisekostengesetz und der BRKGVwV finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient nur zu Informationszwecken. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die zuständige Dienststelle oder an das BMI.