6b_56/2020 Vom 16. Juni 2020

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6b_56/2020 Vom 16. Juni 2020

Verordnung zur Änderung der Tierseuchenschutzverordnung und der Verordnung über die Überwachung von Zoonosen

6b_56/2020 vom 16. Juni 2020

Inhalt

Die vorliegende Verordnung dient der Änderung der Tierseuchenschutzverordnung und der Verordnung über die Überwachung von Zoonosen. Die Verordnung wurde am 16. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Hintergrund

Die Verordnung zielt darauf ab, die bestehenden Regelungen im Bereich des Tierseuchenschutzes und der Überwachung von Zoonosen an die aktuellen Erfordernisse der Seuchenbekämpfung und der Gesundheitssicherung anzupassen. Durch die Änderungen sollen die Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen verbessert werden.

Änderungen

Die Verordnung bringt folgende Änderungen:

Tierseuchenschutzverordnung

  • Neuemeldeverfahren: Die Verordnung regelt ein neues Meldeverfahren für Tierseuchen. Dieses neue Verfahren soll die Meldung von Tierseuchen erleichtern und beschleunigen.
  • Erweiterung der Seuchenbekämpfung: Die Verordnung erweitert die Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung. Es werden neue Methoden und Verfahren eingeführt, um die Bekämpfung von Tierseuchen zu verbessern.

Verordnung über die Überwachung von Zoonosen

  • Neue Überwachungsmaßnahmen: Die Verordnung führt neue Überwachungsmaßnahmen ein, um die Verbreitung von Zoonosen zu verhindern. Diese Maßnahmen umfassen die Überwachung von Lebensmitteln, die möglicherweise von Zoonosen betroffen sind.
  • Stärkere Zusammenarbeit: Die Verordnung fördert die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden und Einrichtungen, um die Überwachung von Zoonosen zu verbessern.

Wirksamkeit

Die Verordnung tritt am 17. Juni 2020 in Kraft.

Fazit

Die Verordnung 6b_56/2020 vom 16. Juni 2020 dient der Verbesserung der Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen. Durch die Änderungen soll die Gesundheitssicherung für Menschen und Tiere verbessert werden.

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